Versicherungsmakler Markus Oefelein
Sonstige Fahrzeuge

 


Anhängerversicherung

Anhängerversicherung

Zulassungspflichtige Hänger brauchen eine Anhängerversicherung

Genauso wie Ihr Auto braucht auch Ihr Anhänger mindestens eine Haft­pflichtversicherung. Nur zulassungsfreie Hänger sind über das Zugfahrzeug mitversichert und brauchen keine eigene Haft­pflicht (z.B. einachsige Kleinanhänger, Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten oder Tieren, Anhänger hinter Krafträdern). Wenn Sie Ihren Anhänger nur privat einsetzen, zahlen Sie deutlich weniger Versicherungsbeitrag als bei gewerblicher Nutzung.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab

Die Anhängerhaftpflicht ist kostengünstig, da Schäden im Zugbetrieb in der Regel von der Haft­pflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden. Für hochwertige Anhänger kann sich zusätzlich ein Kaskoschutz lohnen. Die Teilkasko ersetzt Schäden am Anhänger durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Hagel, Sturm und Blitzschlag.

Auch fest mit dem Hänger verbundenes Zubehör wie Reling, Reserve- oder Stützrad sind mitversichert. Die Vollkasko schützt zusätzlich, wenn Ihr Anhänger bei einem Unfall beschädigt oder zerstört wird, den Sie selbst verursacht haben.


Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2022 waren zum Beispiel grüne Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2023 schwarze und im Jahre 2024 blaue. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2025 erneut grüne Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung: Die Haft­pflicht ist besonders günstig
Die Haft­pflichtversicherung ist für Wohnwagen besonders preiswert, weil in angehängtem Zustand bereits Versicherungsschutz durch die Kfz-Haft­pflicht des Zugfahrzeugs besteht. Die Wohnwagenversicherung ersetzt deshalb nur Schäden durch den nicht angehängten Wohnwagen, beispielsweise wenn Sie den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum Anderer beschädigen.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Mit der Teilkasko sind Schäden am Wohnwagen durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz, wenn Sie Ihren Wohnanhänger durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigen. Der Beitrag für Teilkasko oder Vollkasko richtet sich nach Wert und Modell Ihres Wohnwagens, die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wie in der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch in der Wohnwagenhaftpflicht und -vollkasko umso höheren Rabatt, je länger Sie unfallfrei versichert sind.


Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung

Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


Bootsversicherungen

Bootsversicherungen

Missglückte Manöver, Kollisionen, Brand und Diebstahl sind nur einige Gefahren, denen Bootsbesitzer ausgesetzt sind. Dementsprechend weit gefächert ist das Angebotsspektrum für Versicherungen, die sie für ihr Boot abschließen können.

Den Besitzer einer Yacht oder eines Bootes schützt die Haft­pflichtversicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter: zum Beispiel nach einer Kollision. Ist man jedoch nicht der Bootseigner, so fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Skipperhaftpflichtversicherung. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig von der Motorenstärke bei Motorbooten und der Segelfläche bei Segelbooten.

Schäden am eigenen Schiff, sowie an Zubehör und Ausrüstung werden von der Kaskoversicherung gedeckt. Da der Versicherungsschutz jedoch bezahlbar bleiben soll, sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit meist nicht eingeschlossen. Selbstverständlich sind sowohl Teil-, als auch Vollkaskoversicherung erhältlich. Berechnet werden die Jahresbeiträge meist in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Nutzung und dem Ort der Nutzung, d.h. auf Binnengewässern deutschland- oder europaweit, oder sogar auf Ozeanen.

Auch eine Insassenunfallversicherung wird von einigen Gesellschaften für Boote oder Yachten angeboten: Sie sichert den Eigner, den Skipper, die Crew oder Gäste bei Unfällen an Bord, die zur Invalidität oder zum Tod führen.

Versicherungslösungen für Super- oder Megayachten erfordern immer individuelle Vereinbarungen. Kunden sollten hier mit ihrem Versicherungsexperten festlegen, welcher Schutz für sie relevant ist und welcher nicht. Besondere Yachten benötigen besondere Konditionen, um den versicherten Wert optimal zu schützen. Dies betrifft meist Yachten, deren Anschaffungspreis über 350.000 Euro liegt.

Da seit 1995 Fahrzeuge zu Wasser mit Motor aus dem standardisierten Rechtsschutz fallen, ist es ratsam, eine spezielle Rechtschutzversicherung hierfür abzuschließen. Diese hilft, wann immer das eigene Recht nur mit Anwälten durchzusetzen ist. Diese Versicherungen gelten oft auch für den Skipper und die Crew und schützen im Strafrecht, Vertragsrecht und Schadenersatzrecht.

Indem man sich über alle Risiken informiert, das eigene Risiko definiert und sich dann für den richtigen Tarif entscheidet, schützt man sein Boot und geht sicher, dass man kein Geld für unnötigen Schutz ausgibt.


Vergleich und Angebot Sonstige Versicherung

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